für die Vermietung des Appartement Azalea — Bevor Sie unser Appartement mieten, nehmen Sie sich bitte die Zeit für diese Zeilen!
Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Vermietung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen des Appartement Azalea.
(1) Vertragspartner sind das Appartement Azalea (nachfolgend Vermieter genannt) und der Gast. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet er dem Vermieter gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
(2) Die Beherbergung in Anspruch nehmenden Personen sind Gäste im Sinne der Vertragsbedingungen.
(1) Der komplette Mietpreis ist in der verbindlichen Buchungsbestätigung/Mietvertrag konkret aufgeschlüsselt.
(2) Nach Ende der Mietzeit hat der Mieter das Mietobjekt geräumt und besenrein in ordnungsgemäßem Zustand zu übergeben.
(3) Zahlungsmodalitäten:
(4) Für die Mitnahme von Haustieren ist die vorherige Zustimmung des Vermieters erforderlich. Der Mieter haftet für sämtliche vom Tier verursachten Schäden.
(5) Dies ist ein Nichtraucher-Appartement — Rauchen innerhalb der Räume ist nicht gestattet.
(3) Eine frühere Anreisezeit ist vorab mit dem Vermieter zu klären. Es kann aufgrund von Reinigungsarbeiten zu Verzögerungen kommen.
(5) Eine Verlängerung des Aufenthalts erfordert die Zustimmung des Vermieters.
(6) Bei vorzeitiger Abreise ist der Vermieter berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu behalten.
(1) Stornobedingungen:
(4) Eine Stornierung kann nur schriftlich erfolgen.
Eine Kaution von € 300,– ist vor Anreise zu überweisen und wird nach der Abreise und Überprüfung des Appartements zurücküberwiesen, sofern keine Schäden entstanden sind.
Der Vermieter haftet nicht für Diebstahl oder Beschädigung von Gegenständen des Mieters sowie für Schäden, die durch höhere Gewalt, Naturkatastrophen oder sonstige außergewöhnliche Ereignisse entstehen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters. Für Verbraucher gilt der Wohnsitz des Verbrauchers als Gerichtsstand, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist.