Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Vermietung des
Appartement Azalea

Bevor Sie unser Appartement mieten, sollen Sie sich die Zeit für diese Zeilen nehmen!

§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Vermietung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen des Appartement Azalea.

§ 2 Vertragspartner
(1) Vertragspartner sind das Appartement Azalea im nachfolgendem Vermieter genannt und der Gast. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet er dem Vermieter gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im Zweifelsfall haftet der Besteller, auch wenn er für andere namentlich genannte Personen bestellt oder mitbestellt hat. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeine Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten.
(2) Die Beherbergung in Anspruch nehmenden Personen sind Gäste im Sinne der Vertragsbedingungen.

§ 3 Vertragsabschluss, Anzahlung
(1) Der komplette Mietpreis ist in der beigefügten verbindlichen Buchungsbestätigung/Mietvertrag konkret aufgeschlüsselt.
(2) Nach Ende der Mietzeit hat der Mieter das Mietobjekt geräumt und Besenrein in einem ordnungsgemäßen Zustand an den Vermieter/Verwalter zu übergeben und die Schlüssel an den Vermieter/Verwalter auszuhändigen bzw. auf Anweisung des Vermieters/Verwalters im Objekt zu lassen.
(3) Der Betrag ist wie folgt zu entrichten:
– Die Anzahlung in Höhe von 30% ist innerhalb von 5 Tagen auf das vom Vermieter in der Buchungsbestätigung benannte Konto zu zahlen.
– Die Restzahlung ist 14 Tage vor Reiseantritt auf das gleiche Konto zu zahlen.
– Sollten die Zeit zwischen Reiseantritt und Buchungsbestätigung kürzer als 14 Tage sein, ist der gesamte Betrag sofort zu entrichten.
– Gerät der Mieter mit der Anzahlung oder Restzahlung in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag ohne weiter Gründe fristlos zu kündigen und das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.
– Erst mit Eingang der Anzahlung ist das Appartement verbindlich für den Gast reserviert.
(4) Für die Mitnahme von Haustieren ist die vorherige Zustimmung vom Vermieter erforderlich. Der Mieter haftet für sämtliche vom Tier verursachten Schäden.
(5) Bitte beachten Sie, dass dies ein Nichtraucher Appartement ist und somit das Rauchen innerhalb der Räume nicht gestattet ist.

§ 4 Beginn, Verlängerung und Ende der Beherbergung
(1) Das Mietobjekt wird für die Zeit, die in der verbindlichen Buchungsbestätigung genau bezeichnet ist, an den Mieter vermietet.
(2) Das Mietobjekt kann am Anreisetag ab 16:00 Uhr bezogen werden. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
(3) Eine frühere Anreisezeit ist zuvor mit dem Vermieter/Verwalter zu klären. Bitte beachten Sie, dass es, aufgrund von Reinigungsarbeiten oder der Abreise der Gäste, vereinzelt zu Verzögerungen beim Bezug des Appartements kommen kann.
(4) Am Abreisetag verlässt der Mieter das Appartement bis spätestens 10:00 Uhr. Danach kann der Vermieter über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung der Ferienwohnung bis zu 100 % des vollen gültigen Logispreises verrechnen.
(5) Eine Verlängerung des Aufenthaltes durch den Gast erfordert die Zustimmung des Vermieters.
(6) Wurde der Beherbergungsvertrag auf bestimmte Zeit vereinbart, so endet er mit dem Zeitablauf. Reist der Gast vorzeitig ab, so ist der Vermieter berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu behalten
(7) Der Vermieter ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn der Gast:
(a) von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Mitbewohnern das Zusammenwohnen verleidet oder sich gegenüber dem Vermieter und seinen Leuten einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit schuldigt macht;
(b) von einer ansteckenden oder die Beherbergungsdauer übersteigenden Krankheit befallen oder pflegebedürftig wird;
(c) die ihm vorgelegte Rechnung über Aufforderung in einer zumutbar gesetzten Frist nicht bezahlt.
(8) Wenn die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt zu wertendes Ereignis unmöglich wird, wird der Vertrag aufgelöst.

§ 5 Rücktritt vom Beherbergungsvertrag
(1) Rücktritt bis:
2 Monate vor Anreisetag Keine Gebühr
30 Tage vor Anreisetag 50% des Mietpreises
bis 14 Tage vor Anreisetag 90% des Mietpreises
ab 14 Tage vor dem Anreisetag 100 % des Mietpreises.
(2) Erfolgt keine Kündigung und der Mieter reist nicht an, gelten die gleiche Bedingungen. Es ist empfehlenswert eine Reiserücktrittversicherung abzuschließen.
(3) Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.
(4) Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur schriftlich erfolgen.
(5) Rücktritt des Vermieters:
(a) Wird eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist der Vermieter ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
(b) Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls das Appartement
– unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, wie z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht wird
– der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts‐ bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist;
– eine unbefugte Unter‐ oder Weitervermietung vorliegt;
– der Vermieter von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen des Appartments nicht ausgleicht
(c) In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
(d) Auch wenn der Gast das bestellte Appartement nicht in Anspruch nimmt, ist er dem Vermieter gegenüber zur Bezahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet

§ 6 Leistungen, Preise und Zahlung
(1) Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Vermieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des Vermieters gegenüber Dritten.
(2) Die Preise können vom Vermieter dann geändert werden, wenn der Gast
nachträglich Änderungen der Leistung des Vermieters oder der Aufenthaltsdauer der
Gäste wünscht, und der Vermieter dem zustimmt.
(3) Rechnungen des Vermieters sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt Verzugszinsen zu verrechnen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann der Vermieter eine Mahngebühr erheben.
(4) Der Vermieter ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung und Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit werden im Vertrag schriftlich vereinbart.
(5) Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Vermieters zu zahlen.

§ 7 Haftung
(1) Das Mietobjekt einschließlich der Möbel und der sonstigen in ihm befindlichen Gegenstände sind schonend zu behandeln. Der Mieter hat die ihn begleitenden und/oder besuchenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten.
(2) Eventuelle vorgefundene Beschädigungen sind dem Vermieter / Verwalter unverzüglich zu melden. Unterlässt der Gast schuldhaft, einen Mangel dem Vermieter anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein.
(3) Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen des Mietobjektes, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände im Mietobjekt durch ihn oder ihn begleitende Personen mit dem jweiligen Wiederbeschaffungswert. Bei Schlüsselverlust sind die Kosten der Wiederbeschaffung zu ersetzen. Handelt es sich um einen Sicherheitsschlüssel, ist ein Pauschalbetrag von EUR 200,- fällig.
(4) Soweit dem Gast ein Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Vermieters. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück des Vermieters abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, haftet der Vermieter nicht!

§ 8 Rechte des Gastes
(1) Durch den Abschluss eines Beherbergungsvertrages erwirbt der Gast das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume, der Einrichtungen des Beherbergungsbetriebes, die üblicherweise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind, und auf die übliche Bedienung.
(2) Der Gast hat das Recht, die gemieteten Räume ab 16 Uhr des vereinbarten Tages zu beziehen.

§ 9 Pflichten des Gastes
(1) Der Vermieter ist nicht verpflichtet, bargeldlose Zahlungsmittel wie Schecks, Kreditkarten, Bons, usw. anzunehmen.
(2) Vor Inbetriebnahme von elektrischen Geräten, welche von den Gästen mitgebracht werden und welche nicht zum üblichen Reisebedarf gehören, ist die Zustimmung des Vermieters einzuholen.
(3) Für den vom Gast verursachten Schaden gelten die Vorschriften des Schadenersatzrechtes. Daher haftet der Gast für jeden Schaden und Nachteil, den der Vermieter oder dritte Personen durch sein Verschulden oder durch das Verschulden seiner Begleiter oder anderer Personen, für die er verantwortlich ist, erleidet, und zwar auch dann, wenn der Geschädigte berechtigt ist, zur Schadenersatzleistung direkt den Vermieter in Anspruch zu nehmen.

§ 10 Tierhaltung
(1) Tiere dürfen nur nach vorheriger Bekanntgabe und gegen eine gesonderte Gebühr in das Appartement gebracht werden.
(2) Der Mieter haftet für etwaige Schäden, den mitgebrachte Tiere anrichten, in Höhe der Wiederbeschaffungskosten
(3) Das Schlafen in den Betten ist für Tiere nicht gestattet und wird bei Nichtbeachtung mit einer gesonderten Reinigungsgebühr von EUR 150,- berechnet.

§ 11 Schlussbestimmungen, Schriftform, Salvatorische Klausel
(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Buchungsbestätigung oder dieser Geschäftsbedingungen für die Vermietung sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast/Kunden sind unwirksam.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksame bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
(3) Erfüllungs‐ und Zahlungsort ist der Sitz des Vermieters.

§ 12 Gerichtsstand
(1) Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Feldkirch.
(2) Es gilt das Recht der Republik Österreich.

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